Ausbildungsförderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Ausbildungsförderung ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung (Bedarf). Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt – in der Regel vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.
Siehe auch:
Ausbildungsförderung für Fortbildung beantragen
Ausbildungsförderung für Studierende beantragen
Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
Ausbildungsförderung für Schüler beantragen (Schüler-BaFöG)
Ausbildungsförderung für Praktikanten beantragen
Hinweis:
Seit Februar 2023 ist die Stadt Kassel für die Ausbildungsförderungen zuständig. Weitere Informationen gibt es hier.Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie selbst – sofern Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben – bei der zuständigen Stelle stellen. Er kann auch von Ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Den Antrag können Sie hessenweit auch online erstellen.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausländische Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt (bei Beginn der Ausbildung)
- Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden
- Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Je nach der Art der Ausbildungsförderung können weitere Voraussetzungen vorhanden sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
oder Anträge hier herunterladen:
Die folgenden Vordrucke sind zusätzlich für die Antragstellung erforderlich:
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdruckbar vor.
Kurztext
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
An wen muss ich mich wenden?
- Für die Schülerförderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder Kreisfreien Städte zuständig. Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Kassel. Weitere Informationen gibt es hier.
- Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
- Für die Aufstiegsförderung (Aufstiegs-BAföG) ist für unseren Landkreis das Studierendenwerk Kassel, Campus Center, Moritzstr. 18, 34127 Kassel zuständig.