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Jagdschein
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:
- Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
- zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.
Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.