Förderung von Sportstättenpflegegeräten

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Beschaffung von Pflegegeräten, die auf vereinseigenen Sportstätten eingesetzt werden (Rasenmäher, Walzen o.ä.) kann auf Antrag - nach Feststellung der sachlichen Notwendigkeit durch den FD Sport - eine Beihilfe in Höhe bis zu 10 % der Anschaffungskosten - höchstens 1.250,00 EUR gewährt werden.


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