Erlaubnis Tierpension, Hundepension, Katzenpension

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Hunde , Katzen oder andere Wirbeltiere gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.


An wen muss ich mich wenden?

Veterinäramt des Landkreises / der Kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
 Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Amtes erforderlich.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende