Deponien

  • Leistungsbeschreibung

    Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Grundsätzlich dürfen nur Abfälle in Deponien abgelagert werden, wenn die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten werden. Für Hausmüll, Hausmüll ähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie im Regelfall vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Zulassung und Überwachung von Deponien sind in Hessen die Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien. Je nach Ortslage der Deponie finden sie die zuständigen Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende