Pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim

  • Leistungsbeschreibung

    „Rund um die Uhr“ Betreuung für Menschen, die pflegebedürftig sind und ständig eine umfassende pflegerische Betreuung und Förderung und ggf. Beaufsichtigung benötigen, die in einer Wohnung auch mit professioneller Unterstützung nicht gewährleistet werden kann.

    Hinweis:
    Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist das Sozialamt vor Ort zuständig


An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende