Nachbarschaftsbeschwerden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein friedliches Verhältnis zwischen Nachbarn ist ein hohes Gut, das es zu pflegen und zu bewahren gilt. Im täglichen Zusammenleben kann es dennoch zu Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Lärm- oder Geruchsimmissionen kommen.

    Sprechen Sie bei Beschwerden zunächst mit den Personen, die die Immissionen verursachen. Erreichen Sie durch Gespräche keine Lösung und fühlen Sie sich weiter unzumutbar belästigt, können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Der Fachdienst Landwirtschaft kann zu landwirtschaftsrelevanten Störungen, (z. B. Belästigungen durch landwirtschaftliche Gerüche etc.) bzw. zu Fragen des Nachbarrechts im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen die zu Nachbarschaftsbeschwerden führen, Hilfestellung geben.


An wen muss ich mich wenden?

  • die örtlichen Ordnungsbehörden (z.B. das Ordnungsamt)
  • jede Polizeibehörde

Zuständige Abteilungen