Bestellung von Hilfs-/ Ordnungspolizeibeamten
Leistungsbeschreibung
Zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben können Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte bestellt werden; in den Landkreisen und Städten/Gemeinden können sie die Bezeichnung Ordnungspolizeibeamtin oder Ordnungspolizeibeamter führen.
Bestellungen von Bediensteten kreisangehöriger Städte und Gemeinden erfolgen auf Antrag.