- informieren & beantragen
- aufwachsen & weiterentwickeln
- leben & genießen
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Befreiung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Kurztext
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice HR
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 01806 999 555 55*
Fax: 01806 999 555 05*
* (20 Ct. pro Anruf aus dem deutschen Festnetz sowie aus deutschen Mobilfunknetzen)