Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Leistungsbeschreibung
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Claudia KnublauchFachdienstleiterin